Veröffentlicht am 08.09.2017
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Die Jungen Liberalen Rheingau-Taunus fordern, dass Schüler ab dem kommenden Schuljahr in Hessen, bis zu 10 Tage, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, im Schulhalbjahr fehlen dürfen. Dieser Antrag darf von einer Schule nur abgelehnt werden, wenn in der Zeit Klausuren oder andere nicht permanente Leistungsnachweise stattfinden. Die Schule stellt für die Dauer der Befreiung einen Nachweis aus, der mit sich geführt werden muss.